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Nein zur Neuordnung der Zuständigkeiten für die Beschlussfassung und Genehmigung von Stundentafeln und Lehrplänen!


Mit der Änderung des Bildungsgesetzes soll neu der Landrat die Kompetenz zur Genehmigung oder Rückweisung von Entscheiden des Bildungsrates betreffend Stufenlehrplan und Stundentafeln für die Volksschule (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule) erhalten. Beschliesst der Landrat Rückweisung einer Stundentafel oder eines Lehrplans, geht das Geschäft zurück an den Bildungsrat.
Der Landrat hat eine entsprechende Änderung des Bildungsgesetzes mit 41 gegen 37 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Für die Änderung stimmten die Vertreter der SVP, der FDP und Teile der Grünen. Da keine 4/5-Mehrheit erzielt wurde, muss das Volk über die entsprechende Änderung des Bildungsgesetzes entscheiden.

LVB und AKK lehnen die zur Abstimmung stehende Änderung des Bildungsgesetzes aus folgenden Gründen ab:

  • Indem der Landrat den Bildungsrat wählt, hat er ausreichend Möglichkeit, auf dessen politische Ausrichtung resp. Ausgewogenheit hinzuwirken. Tatsächlich sind alle grösseren Parteien im Bildungsrat vertreten.
  • Es kann nicht im Interesse einer politisch neutralen Schule sein, wenn Lehrpläne aufgrund politischer Ideologien oder kurzfristiger finanzpolitischer Ambitionen statt aufgrund pädagogischer Überlegungen festgelegt werden.
  • Die politische Neutralität der öffentlichen Schule ist für einen Rechtsstaat ein hohes Gut, das nun in Gefahr ist.
  • In keinem anderen deutsch- oder teilweise deutschsprachigen Kanton genehmigt das Parlament die Lehrpläne. Auf ähnliche oder gar weiter gehende Initiativen (Abschaffung des Bildungsrats, Kanton Zug) wurde gar nicht erst eingetreten.
  • Die Genehmigung der Stundentafeln durch den Landrat erschwert den Schulleitungen die Planung, für welche Fächer sie wie viele Lehrkräfte anstellen müssen. Schlägt der Bildungsrat im Rahmen einer Schulreform Änderungen an der Stundentafel vor, verzögert das Abwarten des entsprechenden Landratsentscheids die Umsetzung dieser Reformen bis hin zur gegenseitigen Blockade, was auch finanziell bedeutsam werden kann.
  • Es war die Absicht des Gesetzgebers, die Bildungsfragen in die Hände von Fachpersonen zu geben. Dafür wurde der Bildungsrat geschaffen. Der Landrat hat weder die Zeit noch die Kompetenz, bezüglich Stundentafeln und Lehrplänen zu ähnlich profunden Entscheiden zu gelangen, wie dies der Bildungsrat kann.
  • Der Vorschlag, die Kompetenz zur Genehmigung oder Ablehnung von Stundentafeln und Lehrplänen an den Landrat zu delegieren, ist auch politisch nicht unumstritten. Die SP und die Mitteparteien lehnen ihn ebenso ab wie auch der Regierungsrat selbst.


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