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Die Stellungnahmen von LVB und AKK sind in den pädagogischen und bildungspolitischen Bereichen kompatibel


Die AKK hat an ihrer DV vom 27. Mai 2009 ihre Vernehmlassung zur Dreiervorlage "Sonderpädagogik, HarmoS und Bildungsraum" verabschiedet. Neben der Basisstufe, die wie beim LVB keine Gnade fand, entschied sich die Versammlung mit Ausnahme der Tagesbetreuung für ein im Detail sehr eingeschränktes "Ja, aber" zu den andern Teilbereichen. 

Wäre der Bildungsdirektor bei der Präsentation aller Stufenverbände anwesend gewesen, hätte er viele vom LVB in seiner differenzierten Stellungnahme angemeldeten Bedenken wiedererkennen können. Seine in den Medien rapportierte Freude über die "Zustimmung" hätte sich wahrscheinlich eher in Ernüchterung aufgelöst.

Im Unterschied zur AKK hatte sich der LVB als Kerngeschäft zusätzlich zu den bildungspolitischen und pädagogischen Fragen mit den personalrechtlichen Konsequenzen und damit mit dem in der Vorlage ausgewiesenen Finanzbedarf auseinanderzusetzen. Die Beurteilung fiel mehr als kritisch aus, denn die Vorlage stellt mit schlechteren Arbeits- und Anstellungsbedingungen Anforderungen an die Lehrpersonen, die absehbar nicht innerhalb des Berufsauftrags zu leisten sind. Deshalb und aufgrund unzähliger weiterer planerischer Unzulänglichkeiten musste sich der LVB konsequent zu einem klaren Nein zum vorliegenden Entwurf der Vorlage entscheiden, obwohl er mit einer beträchtlichen Anzahl von Teilbereichen einverstanden wäre. In der vorliegenden Form wäre ein teures Scheitern aber absehbar.

Die Mitglieder und Delegierten des LVB, die sich auch mit den in der Vorlage vorgeschlagenen personalrechtlichen Fragen auseinandergesetzt hatten, erwarteten von den Verbandsspitzen, dass diese ihre diesbezüglichen Interessen vertreten würden. Dies wurde an der DV/MV des LVB vom 11. März 2009 mit der einstimmigen Unterstützung der ablehnenden Haltung der Verbandsführung eindrücklich dokumentiert

Die Vorlage weist weder im Bereich Sonderpädagogik, HarmoS noch Bildungsraum ein ausgewogenes Kosten-Nutzenverhältnis aus, im Gegenteil. Die differenzierte Begründung hat der LVB in seiner Vernehmlassung veröffentlicht.

Der Berufsverband erwartet, dass in der definitiven Vorlage aufgezeigt wird, welche pädagogische Wertschöpfung aus der Strukturreform hervorgehen soll und wie die zweistelligen Millionenbeträge zu rechtfertigen sind. Die Regierung muss zusätzlich aufzeigen, wie sie ihrem Versprechen, die auf die neuen Aufgaben angepassten Arbeitsbedingungen bereitzustellen, nachkommen will. Dazu sollten endlich sozialpartnerschaftliche Verhandlungen in einer adäquaten Zusammensetzung stattfinden.

Geschäftsleitung LVB
29.05.2009


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