Der Bericht über die Arbeitszeit der Lehrpersonen in der Basellandschaftlichen Zeitung vom 5.3.2010 basiert zum Teil auf Missverständnissen. Es ist uns ein Anliegen, die Angelegenheit zu klären.
Arbeitszeiterhebung von LCH
Der LVB beruft sich im Artikel seines Verbandsorgans „lvb.inform" auf die Arbeitszeitumfrage von LCH, an der auch die Lehrpersonen von Baselland beteiligt waren. Der LVB hat lediglich eine Zusammenfassung dieser Ergebnisse publiziert und diese kommentiert. Für eine eigene Studie fehlen die belegten Daten.
Der Bildungsdirektor zweifelt die Studie an
Der Bildungsdirektor weist im Artikel darauf hin, dass er nur an den Baselbieter Zahlen interessiert sei und dass er die Aussagen des LVB anzweifle. Die nationale Erhebung lasse keine konkreten Rückschlüsse auf die Arbeitsbedingungen der Baselbieter Lehrerschaft zu. Der LVB schreibt dazu im Inform: „Sollten seitens des kantonalen Arbeitgebers Zweifel an der Übertragbarkeit der schweizerischen Arbeitszeiterhebung bestehen, steht er in der Verpflichtung, die Arbeitszeitwerte im eigenen Kanton zu evaluieren."
Arbeitszeiterhebung in BL
Seit über drei Jahren ist im Landrat ein Postulat hängig, welches die Auswertung der Arbeitszeit der Lehrpersonen innerhalb der Agendaführung (15%-Bereich) fordert. Der LVB moniert schon seit langem die Erfüllung des Postulats und hält fest, dass die Resultate als Grundlage für die Überarbeitung des Berufsauftrags hätten dienen müssen. Die Arbeit der mit der Überarbeitung des Berufsauftrags befassten Arbeitsgruppe ist nach über zwei Jahren immer noch nicht befriedigend erledigt und der gesetzlich vorgeschriebene Berufsauftrag wird weiterhin nicht konsequent durchgesetzt. Damit fehlen die dringend benötigten Zahlen, welche die Beanspruchung der Lehrpersonen in Baselland belegen könnten.
Arbeitszufriedenheitsumfrage beim Staatspersonal
Der Kanton hat die Forderung der Verbände, eine Arbeitszufriedenheitsumfrage beim Staatspersonal durchzuführen, vor bald zwei Jahren an die Hand genommen und durchgeführt. Anfangs 2009 lagen die Resultate vor und Massnahmen werden seither in den einzelnen Direktionen aufgearbeitet. Bewusst wurden damals die Lehrpersonen ausgespart, da die Aufteilung ihrer Jahresarbeitszeit mit derjenigen des Verwaltungspersonals nicht vergleichbar ist. Die Lehrpersonen sollen deshalb separat befragt werden. Der LVB war in diesen Entscheid mit einbezogen und hat ihn mitgetragen und nicht, wie berichtet, kritisiert. Weshalb allerdings diese Umfrage trotz wiederholten Nachstossens des LVB bis heute noch nicht einmal vorbereitet ist und hinausgezögert wird, ist unverständlich und inakzeptabel.
Die Schulleitungen in die Pflicht nehmen
Dass Schulleitungen den Arbeitsaufwand der Lehrpersonen im 15% Bereich nach den vorhandenen Ressourcen ihres Kollegiums steuern müssten, ist eine Forderung des LVB. Offenbar sieht dies auch der Bildungsdirektor so, wie dem letzten Abschnitt des Artikels zu entnehmen ist. In einem demnächst stattfindenden Gespräch zwischen den Sozialpartnern wird diese Thematik mit Sicherheit einen zentralen Platz einnehmen.
Fazit:
Der LVB fordert die BKSD ultimativ auf, die Auswertung der Arbeitszeit im Bereich der Agendaführung und die Arbeitszufriedenheitsumfrage unverzüglich vorzubereiten.
>>> LCH Arbeitszeiterhebung 2009 - die Resultate (lvb.inform)
>>> LCH Arbeitszeiterhebung 2009 - die Konsequenzen für BL (lvb.inform)
>>> Artikel aus der bz vom 05.03.2010

