Zum "Offenen Brief" von Ernst Schürch, AKK, vom 11.06.2010
Mit dem „Offenen Brief" von Ernst Schürch (bz 12. Juni 2010) zum Ausschluss von Rolf Coray aus dem Kantonalvorstand des LVB gibt die Amtliche Kantonalkonferenz (AKK) eine Diskretion auf, die der LVB im Interesse der betroffenen Person wahren wollte.
Die Geschäftsleitung des LVB sieht sich deshalb veranlasst, zu den bisherigen Berichten in den Medien offen Stellung zu nehmen:
Die Statuten des LVB sehen eine Einsitznahme des AKK-Präsidenten in den Kantonalvorstand des LVB vor, sofern dieser Mitglied des LVB ist. An dieses Gastrecht ist allerdings die Erwartung geknüpft, dass sich die Funktionsträger dem Verband gegenüber loyal und zu den Kolleginnen und Kollegen in den Verbandsgremien konstruktiv und korrekt verhalten.
Dieser Verpflichtung ist Rolf Coray seit vielen Jahren nicht ausreichend nachgekommen. Immer wieder verunglimpfte er Mitglieder des Gremiums und desavouierte den Verband in der Öffentlichkeit. Wiederholt wurden dazu persönliche Gespräche mit ihm geführt. Da diese letztlich keine Änderung des Verhaltens bewirkten, erfolgte im Einklang mit den Statuten und im Sinne einer ausserordentlichen Massnahme sein Ausschluss aus dem Kantonalvorstand - ausdrücklich aber nicht aus der LVB-Mitgliedschaft. Die Verbandsführung ist verpflichtet, innerhalb der Verbandsgremien für zivilisierte Abläufe zu sorgen. Der Entscheid beruht auf einer langen Abfolge von verbandschädigendem Verhalten und keinesfalls nur auf dem letzten Vorfall, in welchem die LVB-Präsidentin einmal mehr öffentlich vorgeführt und der LVB als „lautstark gegen vieles opponierende Baselbieter Lehrergewerkschaft" kritisiert wurde. Der Auss chluss wurde am 2. Juni von der Geschäftsleitung einstimmig beschlossen und am 3. Juni vom 20-köpfigen Kantonalvorstand unterstützt, ebenfalls einstimmig. Beide Gremien sahen nach einer langen Periode der Geduld keine Möglichkeit mehr für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Herrn Coray.
Zur Ansicht von Herrn Coray, die Parteizugehörigkeit der LVB-Präsidentin disqualifiziere diese in ihrer Funktion, gilt Folgendes: Die LVB-Gremien haben das Wirken der LVB-Präsidentin als FDP-Landrätin natürlich beobachtet und dabei feststellen können, dass sie im Gesamtbild die berufs- und bildungspolitischen Interessen der Lehrerschaft professionell und politisch klug in hervorragender Weise vertritt.
Die Linie des Personalverbands der Baselbieter Lehrerinnen und Lehrer wird an den regelmässig stattfindenden Delegierten- und Mitgliederversammlungen dargelegt, diskutiert und meist mit eindrucksvollen Mehrheiten genehmigt. Alleingänge einer Präsidentin lägen schon deshalb nicht im Bereich des Möglichen.
Die LVB-Geschäftsleitung hätte erwartet, dass Ernst Schürch seine Kritik direkt an die Betroffenen richtet. Die GL-LVB ist nämlich - wie im lvb.inform schon mehrfach veröffentlicht - an verbandsinternen Rückmeldungen jeder Art sehr interessiert.
Abschliessend bedauert der LVB den Ausgang dieses Vorgangs, der - was den Ausgeschlossenen angeht - nicht ganz frei von Tragik ist.
LVB-Geschäftsleitung

