Für personalrechtliche Fragen ist der Berufsverband der Baselbieter Lehrerinnen und Lehrer LVB zuständig.
Immer wieder wird die GL LVB von Mitgliedern und Organisationen angefragt, ob der im Dezember 08 veröffentlichen Vernehmlassungsvorlage "Sonderpädagogik, HarmoS, Bildungsraum NWCH" tatsächlich keine auf sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen basierenden Angaben zugrunde lägen. Die BKSD negiere diese Behauptung und teile mit, selbstverständlich sei der LVB einbezogen. Er sei in der AG "personalrechtliche Aspekte" vertreten.
Der LVB stellt richtig:
Nicht zuletzt auf massiven öffentlichen Druck des LVB im Januar 2009 (bz 23.1.09) wurde vom Bildungsdirektor eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat zum ersten und bisher einzigen Mal am 23.3.09 - also drei Monate nach der Vernehmlassungseröffnung - getagt.
Der LVB hat im Vorfeld sowohl die nicht dem Personalgesetz entsprechende Zusammensetzung der Arbeitsgruppe (Gemeindeverband, SL-Verband, Kantonalkonferenz, vpod, LVB, BKSD, FKD) wie auch das mangelhafte Konzept moniert.
Ein Termin für eine zweite Sitzung ist bisher nicht vereinbart.
In BL sind Personalverbände und Konferenzen nach Gesetz systemisch getrennt.
Dennoch tauchen zu den Aufgabenbereichen der AKK, anderer Verbände und des LVB immer wieder Unklarheiten auf. Während AKK und LVB sich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen weitgehend einigen konnten, bleiben - für die Geschäftsleitung des LVB unverständlich - die Differenzen mit dem Bildungsdirektor und der BKSD bestehen.
Das sagt das Gesetz
Konferenzen sind Informations- und Konsultationsorgane der Bildungsdirektion. Die Resultate aus ihren Auseinandersetzungen zu Themen der Schulentwicklung können und sollen die Entscheidungsfindung der Bildungsdirektion beeinflussen.
Für die sozialpartnerschaftliche Diskussion zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen aus Schulentwicklungen sind nach Personalgesetz jedoch nur die betroffenen Verbände LVB und vpod zuständig. Verhandlungen dazu erfolgen sozialpartnerschaftlich separat zwischen den Personalverbänden und der Bildungsdirektion bzw. der Finanzdirektion.
Wir sind überzeugt, dass die in diesem Frühjahr stattfindenden Stufenkonferenzen sich auf ihre Aufgabenbereiche beschränken und personalrechtliche Fragen nicht zur Diskussion stellen werden. Dazu hat der LVB in seiner Vernehmlassung schon klar Stellung bezogen und erwartet eine sofortige gesetzeskonforme Weiterbearbeitung zwischen den Sozialpartnern LVB und vpod auf der Arbeitnehmer- und BKSD und FKD auf der Arbeitgeberseite.
Positive Signale dazu kommen vom Personalamt.
Bea Fünfschilling, Präsidentin LVB

