Oberstes Ziel müsste eine bessere Bildung unserer Kinder sein!
Der Vorlage zu „Konkordat Sonderpädagogik", „Konkordat HarmoS" und „Bildungsraum NWCH" fehlen die wichtigsten Parameter. So geht es nicht.
A) Konkordat Sonderpädagogik
Kostenneutralität vorgetäuscht
Die in der Vorlage suggerierte Kostenneutralität eines Beitritts zum Konkordat kommt einer Täuschung der Entscheidungsträger gleich. Mit dem Beitritt zum „kostenlosen" Konkordat mit der vorgelegten Anpassung des Bildungsgesetzes würde sich der Landrat den freien Entscheid über das auf einen späteren Zeitpunkt verschobene, kostenträchtige Umsetzungskonzept verbauen. Die Kostenwahrheit gehörte jetzt auf den Tisch, denn eine Umsetzung des Konzepts ohne die nötigen Ressourcen wäre für alle Beteiligten fatal.
Ideologie statt realitätsbezogene Beurteilung
Mit der Forderung, die integrative Sonderschulung sei der separativen vorzuziehen, führt das Konkordat in eine ideologische Richtung, die weder vielen behinderten Kindern noch den übrigen Regelklassenkindern gerecht wird, wie Erfahrungen in andern Kantonen und Pilotklassen zeigen. Im Interesse aller Kinder kommt nur ein gleichberechtigtes Nebeneinander der integrativen und separativen Betreuungsform in Frage.
Eine folgenschwere Gesetzesänderung
Auch die Anpassung von § 5 des Bildungsgesetzes, die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung seien vorzugsweise integrativ zu schulen, ist deshalb verfehlt. Im erklärenden Text der Vorlage finden sich durchaus akzeptable Formulierungen, die sich so oder ähnlich auch als Gesetzestext eignen würden. So könnte der LVB hinter dem folgenden Gesetzesparagraphen stehen:
§ 5a Die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung werden dann integrativ geschult, wenn diese Schulungsform ihre Entwicklung optimal fördert und den Möglichkeiten des schulischen Umfelds entspricht.
Der LVB lehnt den Beitritt zum Konkordat und die Änderung des Bildungsgesetzes im vorgeschlagenen Wortlaut aus den vorgenannten Gründen ab.
B) Konkordat HarmoS
Der strukturelle Umbau bringt keine Qualitätsverbesserung
Eine Bildungsreform macht nur dann Sinn, wenn damit eine Optimierung der Ausbildungsqualität für die Schülerinnen und Schüler gesichert ist. Diese Grundvoraussetzung wird beim geplanten Strukturumbau auf 2/6/3 in der Vorlage jedoch mit keinem Wort erwähnt. Wie die Bildungswissenschaft schon lange erkannt hat, wird mit Strukturänderungen wie der HarmoS -Vorgabe 6/3 keine Schulstunde besser. Die Senkung der Gesamtlektionenzahl im Niveau E und P präjudiziert vielmehr eine sinkende Bildungsqualität und die nur noch dreijährige Sekstufe I kann die spezifische Vorbereitung auf die Sekstufe II (Berufslehren und weiterführende Schulen) nur noch eingeschränkt leisten.
Gesamtkosten durch Salamitaktik vertuscht
Die Gesamtkosten der mit HarmoS zusammenhängenden Projekte sind in dieser Vorlage nicht ersichtlich. Mit dem Hinweis auf separate Vorlagen wird der wirkliche Finanzbedarf vertuscht. Der in der Vorlage angepriesenen Kosteneinsparung durch Verkürzung der Sekstufe I auf drei Jahre stehen Mehrausgaben in unvergleichlich höheren Dimensionen für die Projekte Frühfremdsprachen, Lehrplan 21 mit Checks und Abschlusszertifikaten, Lernen 21+, Tagesstrukturen, Integration, Schulbauten und Frühförderung gegenüber. In der gegenwärtigen Wirtschaftslage gingen Kürzungen voll auf Kosten der Kinder und der Lehrpersonen.
Keine einvernehmliche Absprache mit dem Sozialpartner
Bis dato stehen Absprachen zu arbeitsrechtlichen Fragen mit dem Sozialpartner - von der Auflistung eines Themenkatalogs einmal abgesehen - noch aus. So ist z.B. die Lohneinstufung der Kindergärtnerinnen nach der Vernehmlassung mit der Begründung des Verzichts auf die Basisstufe wieder gesenkt worden, obwohl der Kindergarten die gleiche Ausbildung wie die Unterstufe der Primarschule voraussetzt und in der Vorlage von einer Neuausrichtung des Berufs auf eine „schulische Arbeitsweise" und „schulische Kompetenzen" die Rede ist. Auch weitere Themenbereiche wie
- Modalitäten für Weiterbildungen
- Besitzstandsregelungen
- Frühpensionierungsmodelle
- Regelungen zu den Lehrerfunktionen
- Rekrutierung und Anstellungsbedingungen des Personals für die neue 6. Primarklasse
sind nicht geklärt.
Derartige Befunde und Unsicherheiten können vom Berufsverband der Lehrerinnen und Lehrer nicht ausgeklammert und sicher nicht mitgetragen werden.
C) Regierungsvereinbarung im Bildungsraum NWCH
Diese Vereinbarung der Zusammenarbeit ist vor allem auf die Bildungssteuerung ausgelegt und bringt weder den Schülerinnen und den Schülern noch den Lehrpersonen einen unmittelbaren Mehrwert. Deshalb kommentiert sie der LVB nicht.
Fazit
Die Lehrpersonen und ihr Berufsverband sind jederzeit bereit, Verbesserungen zu unterstützen, die mit genügend Ressourcen in kleinen Schritten umgesetzt werden können und deren Mehrwert zugunsten der Schülerinnen und Schüler und aller anderen Beteiligten ausgewiesen ist. Sie tragen aber überrissene Reformprojekte, die weder Verbesserungspotential ausweisen noch im erforderlichen Mass finanzierbar sind, nicht mit.
Der Berufsverband erwartet, dass die Politik sich nicht auf eine Harmonisierung versteift, die den Schülerinnen und Schülern und den Lehrpersonen zum Nachteil gereicht, sondern dass sie sich mit den Inhalten der Vorlage minutiös auseinandersetzt und die krassen Mängel der Reformprojekte erkennt. Mit einer Ablehnung der Teilprojekte wäre eine inhaltliche Harmonisierung nicht verwirkt.
21.12.2009 GL-LVB
>>> Landratsvorlage betreffend Harmonisierung im Bildungswesen (21.12.2009)

