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Beratung und Rechtshilfe


LVB-Mitgliedern steht die Dienstleistung Beratung und Rechtshilfe zur Verfügung.

Beratung 

Bei Fragen in Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung im Bildungswesen des Kantons Baselland wenden Sie sich per Mail oder telefonisch an den Leiter des Ressorts heinz.bachmann@lvb.ch tel. 061 903 96 08. Er kann Sie in Arbeitnehmerfragen kompetent beraten. Am Anfang jeder Beratung steht eine offene Darlegung des Sachverhaltes. Ihre Informationen werden mit der gebotenen Diskretion behandelt. In Absprache mit dem Mitglied werden Abklärungen getroffen. In schwierigen Situationen ist es möglich, sich vom Beistand des Berufsverbandes begleiten zu lassen. Im Zentrum der Bemühungen stehen immer niederschwellige Lösungen, welche sich in der aktuellen Situation realisieren lassen.

Rechtshilfe

Als LVB-Mitglied profitieren Sie in arbeitsrechtlichen Fragen vom LVB-Rechtsschutz. Wenn Ihre Rechte als ArbeitnehmerIn verletzt werden und die Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, übernimmt der LVB gemäss Statuten (§§ 34, 35) und Rechtsschutzreglement die Kosten für die allenfalls notwendige Beschreitung des Rechtsweges.  Die LVB Statuten und das Rechtsschutzreglement finden Sie unter der Rubrik "LVB" auf dieser Website.

Weiteres erfahren Sie aus den nebenstehenden Links.

 


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Relevante Bereiche aus der Systematischen Gesetzessammlung des Kantons BL:

 ^ 150 (Personalrecht)

 ^ 150.1 (Personaldekret)

 ^ 150.11 (Personalverordnung)

 ^ 153.12 (Krankheit / Unfall)

 ^ 153.13 (Schwangerschaftsurlaub)

 

 

 

 

 

 

 

 

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