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Jahresbericht des GBL 2008/09


Bildungsraum NWCH

Grösstenteils positiv wurde die Idee des Bildungsraums Nordwestschweiz von den Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrern beurteilt, welche sich an der offiziellen Vernehmlassung beteiligten. Angesichts der in Aussicht gestellten Verlängerung des Gymnasiums auf 4 Jahre wurden die vom GBL-Vorstand geäusserten Sorgen bezüglich der Vereinheitlichung der drei Leistungszüge der auf 3 Jahre zu verkürzenden Sekundarstufe I und der dadurch zu befürchtenden Qualitätseinbussen mehrheitlich als unwesentlich eingestuft. 

GBL, LVB, VPOD, GLK, AKK: Viele Gruppierungen sind beteiligt, wenn es darum geht, die Anliegen der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer zu vertreten. In ihrer tetrakantonalen Zusammenarbeit haben die Bildungsdirektionen von AG, BS, BL und SO auch den Einbezug der Lehrerverbände in einer "Kontaktgruppe Lehrpersonen" vorgesehen. Tatsächlich wurde aus allen drei anderen Kantonen ein Vertreter des jeweiligen Berufsverbands der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer eingeladen - nicht so in Basel-Land, wo es der ehemalige Gewerkschaftler und jetzige Bildungsdirektor vorzog, statt eines Sozialpartners den Vorsitzenden der ihm unterstellten Amtlichen Kantonalkonferenz in die Kontaktgruppe zu holen. Die Rechtfertigung dafür ist wohl auch ihm eher schwer gefallen; sonst hätte er sich mit seiner Antwort auf die entsprechende Nachfrage aus dem GBL-Vorstand nicht monatelang Zeit gelassen.

Das wuchtige Nein des Aargauer Stimmvolks zu allen Eckpfeilern des Bildungsraums Nordwestschweiz machte die Stellungnahmen nahezu obsolet, welche die einzelnen Stufenkonferenzen an der AKK-DV vom 27. Mai 2009 kurz zuvor zu Handen der Bildungsdirektion ausgearbeitet hatten. Es bleibt zu erwähnen, dass die Stellungsnahme der Stufenkonferenz Gymnasien (also der GLK) nicht unwesentlich vom GBL-Vorstand geprägt war - nur wenige weitere Lehrpersonen haben in den zugrundeliegenden Fragebögen ihre Antworten auch kommentiert.

Die Zukunft des Bildungsraums NWCH ist nun so ungewiss wie dessen Implikationen auf das Gymnasium. Die Verlängerung des Gymnasiums auf 4 Jahre liesse sich losgelöst von den übrigen Reformvorhaben schnell verwirklichen und brächte - das zeigt uns die EVAMAR-II-Studie - einen unmittelbaren Gewinn. Die aktuelle Wirtschaftskrise lässt aber befürchten, dass unter dem Deckmantel der Harmonisierung in den nächsten Jahren ganz andere Projekte angegangen werden, etwa eine Nach-Unten-Harmonisierung der Anstellungsbedingungen der Nordwestschweizer Lehrpersonen nach Solothurner Vorbild.

 

EVAMAR II

Wie gut oder nicht gut unsere Maturandinnen und Maturanden sind, wenn man dies mit standardisierten Tests zu ermitteln versucht, und sich nicht im Wesentlichen auf deren Selbsteinschätzung verlässt, zeigt der Bericht EVAMAR II, der anfangs 2009 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Eine Übersicht über die Resultate hat der GBL bereits im LVB-inform 2008/2009-05 publiziert, weswegen wir uns in diesem Jahresbericht darauf beschränken, die für den Kanton Basel-Land wichtigste Forderung zu wiederholen: Für den Kanton Basel-Landschaft sollte EVAMAR II Anlass sein, auch hier die Dauer des Gymnasiums endlich MAR-konform auf vier Jahre zu verlängern. Diese Verlängerung setzt aber weder Harmos noch einen Bildungsraum Nordwestschweiz voraus und muss auch dann realisiert werden, wenn der Bildungsraum Nordwestschweiz seinen im Aargau bereits begonnenen Niedergang fortsetzt.

 

Teuerungsausgleich

Der Landrat hat in seiner Sitzung vom 11. November 2008 beschlossen, die 2.6 % Teuerung, die von November 2007 bis Oktober 2008 aufgelaufen sind, mit dem Lohn voll auszugleichen. Ausgespart bleibt weiterhin die bereits in früheren Jahren aufgelaufene Teuerung von 0.6 %. Zu hoffen bleibt, dass man sich an diese 0.6 % erinnert, wenn die nächste Lohnrunde im Landrat ansteht, denn dieses Jahr ist mit einer nicht vorhandenen oder sogar negativen Teuerung zu rechnen.


Privatschulinitiative

Obwohl die Abstimmung über die Privatschulinitiative noch kein Jahr her ist, scheint jede Erinnerung an die damals mit seltener Heftigkeit und Medienpräsenz geführte Wahlschlacht bereits in allerweiteste Ferne gerückt. Unvorstellbar, dass heute noch jemand einen derartigen Angriff auf die öffentliche Schule auch nur wagen würde. Dass es damals aber zu einem solch massiven Bekenntnis zur Öffentlichen Schule und nicht einfach zu einem knappen Nein (oder gar Ja) gekommen ist, darf durchaus auch der engagierten Arbeit der Berufsverbände zugeschrieben werden, zu der der GBL im Rahmen seiner bescheidenen Möglichkeiten mit einer Spende von 2000 Fr. ebenfalls beigetragen hat. Wenn uns auch diverse andere Sorgen bleiben: Die Privatisierung des Schweizerischen Schulsystems ist auf absehbare Zeit nicht mehr zu befürchten.

 

GV 2008

Nur äusserst spärlich (wir zählten, vom Vorstand und vom Referenten abgesehen, gerade einmal 12 Teilnehmende) zeigten sich die GBL-Mitglieder an der 41. Generalversammlung am 21.10.2008. Die Notwendigkeit eines Berufsverbands zur Wahrung der eigenen Interessen wird derzeit offensichtlich als eher gering angesehen. Nach dem spannenden Vortrag von Christoph Wittmer über das Projekt HSGYM[1] entstand in der kleinen Runde dennoch eine engagierte Diskussion. Auf Anträge der Mitglieder hin wurden die geplanten finanziellen Unterstützungsbeiträge an das Komitee "Nein zur Privatschulinitiative" und unseren gesamtschweizerischen Dachverband VSG von je 1000 Fr. auf je 2000 Fr. erhöht. 

 

Personelles

Die Lehrpersonen der Fachschaft Bildnerisches Gestalten haben nach dem Scheitern des juristischen Wegs beschlossen, ihre Anliegen bezüglich Pflichtstundenzahl und Entlöhnung künftig auf dem Verhandlungsweg und in engerer Zusammenarbeit mit dem GBL zu vertreten. Wir freuen uns sehr, dass sich Martin Meury als Folge davon bereit gefunden hat, im Vorstand des GBL mitzuarbeiten. Nach Jahren der Vakanz haben wir nun auch wieder einen Laufener Vertreter im GBL-Vorstand. Martin Meury wird inskünftig den GBL auch in der AG Sport vertreten, deren Anliegen ähnlich gelagert sind wie diejenigen der Fachschaft BG.

Aus verschiedenen Gründen möchte sich Karin Joachim aus dem Vorstand des GBL zurückziehen: Einerseits ist sie in den Vorstand des VSG gewählt worden (wozu wir ihr herzlich gratulieren), was mit einer grossen zeitlichen Belastung verbunden ist. Andererseits gibt sie damit auch ihrer Enttäuschung darüber Ausdruck, wie wenig der GBL von der BKSD als Sozialpartner wahrgenommen wird - die Nichtberücksichtigung des GBL in der Kontaktgruppe Lehrpersonen (siehe Bildungsraum NWCH) ist nur ein Beispiel dafür. Karin Joachim wird als Kontaktperson zum VSG auch weiterhin gelegentlich an den GBL-Vorstandssitzungen teilnehmen, dennoch sucht der GBL eine Lehrperson aus dem Gymnasium Liestal, welche ihre Nachfolge im GBL-Vorstand übernimmt.

Angesichts des zumindest teilweisen Rückzugs von Karin Joachim mussten auch die übrigen Ämter neu verteilt werden. Bei der kommenden GV werden daher Evelyne Balsiger und Michael Weiss für die Übernahme des Co-Präsidiums kandidieren, wobei Evelyne Balsiger die internen und Michael Weiss die externen Präsidiumsaufgaben übernehmen wird.

 

Lohnklagen BG und Sport

Nachdem die Fachschaft Bildnerisches Gestalten zuletzt auch vor Bundesgericht mit ihrer Lohnklage abgeblitzt ist, sucht sie nun in Verhandlungen mit dem Personalamt und der Bildungsdirektion, und mit der Unterstützung der Berufsverbände GBL und LVB nach Lösungen einer Situation, die mittlerweile geradezu groteske Züge annimmt. So sieht die heutige Ausbildung der Lehrkräfte für Bildnerisches Gestalten einen Masterabschluss vor, d.h., der Abschluss wird als gleichwertig zu den Abschlüssen der Lehrkräfte in den wissenschaftlichen Fächern angesehen, womit den neu abschliessenden Lehrkräften in BG auch der Lohn zustünde, welchen ihre Kolleginnen und Kollegen in den wissenschaftlichen Fächern erhalten. Gleichzeitig wird denjenigen BG-Lehrkräften, die aufgrund ihres Jahrgangs keine Master-Ausbildung absolviert haben, ausdrücklich verboten, ihre Ausbildung zu einem Masterabschluss aufzuwerten, mit dem Hinweis, ihre Ausbildung sei gleichwertig, was sich jedoch in der Lohneinreihung nicht niederschlägt. Immerhin hat auch das Personalamt erkannt, dass es hier noch einmal über die Bücher muss.

Ohnehin über die Bücher muss das Personalamt auf gerichtliche Anordnung - schliesslich wurde den klagenden Lehrpersonen der Fachschaft Sport darin Recht gegeben, dass das jetzige Besoldungssystem nicht frei von Willkür ist. Die lange sehr aktive AG Sport wartet nun ebenso wie die BG-Lehrpersonen darauf, was das Personalamt ausbrüten wird. Bekannt ist mittlerweile, dass das Personalamt daran ist, sämtliche so genannten Modellumschreibungen zu überarbeiten, was im Klartext bedeutet, dass das von den Sportlehrpersonen erfochtene Gerichtsurteil Auswirkungen auf alle Lehrpersonen haben wird - und es ist nicht davon auszugehen, dass diese immer erfreulich sein werden. Gerade die Gymnasiallehrpersonen seien bei der letzten Besoldungsrevision gut weggekommen, unkt man; der Sieg der Sportlehrkräfte könnte sich damit als Pyrrhussieg für die gesamte Gymnasiallehrerschaft erweisen. 

 

Mentoratsentschädigungen

Die pauschale Entschädigung von Mentoratstätigkeiten mit 50 Fr./Stunde ist kein grosser Anreiz mehr, ein Mentorat zu übernehmen, denn im Laufe der Jahre ist dieser Ansatz durch die Teuerung immer mehr entwertet worden und liegt für die meisten Gymnasiallehrerinnen und -lehrer mittlerweile unter dem normalen Stundenlohn. Gerade auf der Stufe Gymnasium ist das Mentorat aber eine sehr anspruchs- und veranwortungsvolle und Aufgabe, deren professionelle Erfüllung für die erfolgreiche Integration neuer Lehrkräfte unentbehrlich ist.

Der GBL setzt sich daher zusammen mit dem LVB dafür ein, dass die Mentoratsentschädigung nicht geringer sein darf als die Entschädigung für eine normale Arbeitsstunde, wobei auch der bei stundenweiser Entschädigung nicht vorhandene Ferienanteil (ca. 8.5 %) zu berücksichtigen ist.

 

Schulpool

Ein wichtiges Anliegen, dass der GBL weiterhin verfolgt, ist die Verdoppelung des Schulpools. Dass dieses Anliegen berechtigt ist, zeigt sich etwa daran, dass der Schulpool heute in grossem Umfang für Personalkosten im EDV-Bereich (Webmaster, Schulnetz etc.) eingesetzt wird, Kosten also, die es noch gar nicht gab, als der Schulpool beschlossen wurde. Selbstkritisch müssen wir aber eingestehen, dass wir uns im vergangenen Jahr zwar einer breiten Unterstützung für unser Anliegen versichert haben, darüber hinaus jedoch nicht aktiv geworden sind. Das muss sich im kommenden Jahr unbedingt ändern.

 

Entschädigung für den Erwerb von Lehrmitteln zu Unterrichtszwecken

Als einzige Lehrpersonen im Kanton müssen die Gymnasiallehrkräfte die Ausgaben, die sie für Lehrmittel wie Lehrerexemplare von Schulbüchern, Taschenrechner etc. haben, selbst berappen. Einleuchtende Gründe dafür gibt es nicht, wohl aber viele Gründe, die dagegen sprechen. Der GBL hat ein Argumentarium für die Entschädigung der Lehrpersonen für solche Ausgaben zusammengestellt und daraus Forderungen abgeleitet, die er anfangs Juli bei der Bildungsdirektion deponiert hat.

 

Pratteln, 15. August 2009

Michael Weiss



 

 


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