Entlastung für Primarlehrpersonen, die erstmals eine 6. Klasse unterrichten

Der LVB hatte an seiner Mitgliederversammlung vom 2. April 2014 eine Entlastung im Umfang von 3 Wochen für alle Primarschullehrkräfte gefordert, die erstmals eine 6. Klasse unterrichten.

Die BKSD ist auf diese Forderung zumindest teilweise eingegangen, und hat folgenden Entscheid gefällt:

  1. Die Schulleitungen der Primarschule erhalten zur Gewährleistung einer hochwertigen erstmaligen Umsetzung der Beschlüsse zur Bildungsharmonisierung zu Gunsten der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der 6. Klasse Primarschule für die Schuljahre 2015/16 und 2016/17 Zusatzmittel in der Höhe von 1,5 Millionen Franken in Ergänzung zum bereits genehmigten Zusatzkredit von 7,95 Mio CHF, gesamthaft neu: 9,65 Mio CHF.
  2. Die Schulleitungen vereinbaren mit den Klassenlehrpersonen der Schuljahre 2015/16 und 2016/17 der 6. Klasse zusätzliche Fortbildungszeit (Bereich E) im Umfang von 2 Wochen bzw. 56 Lektionen Stellvertretung bzw. ca. 97 Stunden Jahresarbeitszeit. Schulen mit einem Einsatz der Lehrpersonen des 6. Primarschuljahres über 3 oder 4 Klassenstufen hinweg können die auf der Grundlage der beiden Schuljahre 2015/16 und 2016/17 berechneten Mittel auf drei bzw. vier Jahre verteilen, bei entsprechend reduzierten Ressourcen für die einzelne Lehrperson.

Dieser Entscheid bleibt zwar deutlich hinter der Forderung des LVB zurück, bedeutet für die Lehrpersonen, die nun erstmals das 6. Schuljahr unterrichten, dennoch eine gewisse Entlastung.

 

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