Newsletter vom 25.9.2014: Replik auf eine Kolumne von Daniel Schaub, Mitglied der Fachkommission für Sportfragen des Kantons Basellandschaft, in der «Volksstimme» vom 25. September 2014

Geschätzte Mitglieder

In der heutigen Ausgabe der «Volksstimme» äussert sich Daniel Schaub, Mitglied der Fachkommission für Sportfragen des Kantons Basellandschaft derart pauschal abfällig über Lehrerinnen und Lehrer, dass der LVB um eine deutliche Reaktion nicht herumkommt. Wir empfehlen Ihnen, zuerst die Kolumne von Herrn Schaub zu lesen, und dann die untenstehende Replik.

Mit freundlichen Grüssen
Ihre LVB-Geschäftsleitung

 


Der Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland (LVB) hat es gewagt, an der Art und Weise, wie die neuen Richtlinien zur Wassersicherheit (nicht) kommuniziert wurden, Kritik zu üben. Es geht hierbei um überaus ernsthafte juristische Fallgruben: Wenn von Arbeitgeberseite „unbedingt einzuhaltende Mindeststandards“ (und eben nicht, wie Daniel Schaub schreibt, lediglich „Empfehlungen“) für Lehrerinnen und Lehrer deklariert werden, die sich mit einer Schulklasse ans Wasser begeben, muss eine Lehrperson, die sich auf einer Schulreise mit einer Klasse in ein Schwimmbad, an einen See oder gar auf einen Fluss begibt, aber nicht über die entsprechenden Brevets und Lebensrettungskursausweise verfügt, im Falle eines Unfalls damit rechnen, gerichtlich bestraft und für die Folgen verantwortlich gemacht zu werden – unabhängig vom effektiven Verschulden. Das kann das Ende einer Berufslaufbahn bedeuten.

Entweder hat Daniel Schaub die Thematik nicht richtig verstanden – oder seine Darstellung verdreht bewusst die Fakten. Der Arbeitgeber hat unsorgfältig gearbeitet, indem er ein Regelwerk herausgegeben hat, ohne dessen juristische Tragweite abgeklärt zu haben. Nun jene als Bösewichte zu diskreditieren, die auf dieses Problem hinweisen, ist unhaltbar, inakzeptabel und folgt dem Motto: „Haltet den Dieb!“, ruft der Dieb. Für die Stellungnahme von Herrn Schaub gilt dasselbe wie für die Broschüre: Bevor man etwas veröffentlicht, sollte man eingehend darüber nachgedacht haben.

Bei weitem nicht alle Lehrpersonen unterrichten Sport und verfügen über die notwendigen Ausweise. Viele Lehrkräfte führen aber gerade in diesem Monat eine Schulreise oder ein Klassenlager durch, und nicht selten ist dort auch ein Aufenthalt am oder im Wasser vorgesehen, sei es in einem Schwimmbad, an resp. auf einem See, Bach oder Fluss. Diese Lehrerinnen und Lehrer wollten zu Recht von ihrem Berufsverband wissen, ob das unter den neuen Bestimmungen überhaupt noch möglich sei. Der LVB hat die Frage juristisch abklären lassen und musste aufgrund der entsprechenden Expertise feststellen: Nein, es ist nicht mehr möglich. Gemäss dem Wortlaut der Broschüre von AVS und Sportamt handelt fahrlässig, wer sich ohne die geforderten Ausweise mit einer Schulklasse auch nur in die Nähe eines Gewässers begibt.

Ist es zu viel verlangt, dass eine Information, wie sie die kantonalen Behörden herausgegeben haben, so rechtzeitig angekündigt wird, dass die Lehrerinnen und Lehrer Zeit bekommen, entweder die fehlenden Ausbildungen zu absolvieren oder andernfalls zukünftige Schulreisen und Lager entsprechend zu planen? Ist es übertrieben, darauf zu pochen, dass in so einem Fall ein klarer Einführungszeitpunkt sowie Übergangsbestimmungen bis dahin zu bestimmen sind? Ist es ketzerisch, darauf hinzuweisen, dass angesichts der grössten Schulreform seit der Einführung der obligatorischen Schulpflicht viele Lehrkräfte derzeit einen vordringlicheren (vom Arbeitgeber verordneten) Weiterbildungsbedarf haben, als sich von gestern auf heute zu Lebensrettern ausbilden zu lassen? Ist es ungehörig, darauf hinzuweisen, dass etliche Lehrkräfte von ihren Schulleitungen bis jetzt noch nicht über die neue Situation informiert wurden? Nein, das ist es nicht! Und ein Berufsverband, der solches tut, macht genau das, was seine Mitglieder zu Recht von ihm erwarten: Er ist darum bemüht, ihnen einen klaren rechtlichen Rahmen zu definieren, innerhalb dessen sie sich bewegen können. Dies wäre übrigens auch eine Aufgabe des Arbeitgebers.

Es scheint unter der Würde eines Daniel Schaub zu sein, sich mit solchen Fragen zu beschäftigen. Dass der LVB mit seiner Kritik bewirkt hat, dass auch Herr Schaub sich nun noch einmal mit einer Überarbeitung dieser Broschüre (deren Entstehung angeblich «nicht einfach» war und sich lange hingezogen habe) beschäftigen muss, ist für ihn Anlass genug, sich ebenso wahl- wie hemmungslos aus der untersten Schublade der Vorurteile gegenüber den Lehrkräften zu bedienen und sie pauschal als veränderungsresistente, faule Ferientechniker zu beschimpfen. Diese Reaktion eines Mitglieds der Fachkommission für Sportfragen ist vieles – aber sicher nicht sportlich.

 

«Lehrer im Wasserloch», eine Kolumne von Daniel Schaub, «Volksstimme», 25. Sept. 2014

 

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