Wie weiter nach der beschlossenen Lohnreduktion?

Geschätzte Mitglieder

Am 22. Oktober hat der Landrat, wie von der Regierung beantragt, die Senkung der Löhne des Kantonspersonals um 1% per 1.1.2016 beschlossen.

Vorausgegangen ist ein zähes Bemühen der Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Personalverbände ABP, deren mitgliederstärkster Akteur der LVB ist, diese Massnahme noch abzuwenden. Auch wenn dies nach der Beschlussfassung des Landrats nur ein schwacher Trost ist, so vermochte die ABP-Delegation auf Einladung der landrätlichen Personalkommission letztere immerhin argumentativ so weit davon zu überzeugen, dass das Personal schon mehr als genug an die Sanierung der Kantonsfinanzen beigetragen hat, dass der Beschluss, dem Landrat die Kürzung zu empfehlen, nur durch den Stichentscheid des Kommissionspräsidenten möglich war. Vor Beginn der Landratssitzung am 22.10. hat die ABP zusätzlich ein Factsheet erstellt und allen Landrätinnen und Landräten in die Hand gedrückt. Letztlich leider ohne Erfolg; die parteipolitische Zusammensetzung des neuen Landrats sowie der allgemeine Spardruck verhinderten am Ende ein Nein zur Lohnkürzung.

Immerhin zeigt sich mittlerweile, dass bei weitem nicht alle Gemeinden bereit sind, die Löhne ihrer Angestellten ebenfalls zu kürzen, selbst wenn deren Löhne an die Lohntabellen des Kantons gekoppelt sind, wie es beispielsweise bei den Primar- und Musikschullehrpersonen der Fall ist. Das ist einerseits erfreulich, andererseits wird damit noch früher zur Tatsache, was wir langfristig als Folge der geplanten Gemeindestrukturreform bereits befürchtet haben: Die Löhne der von den Gemeinden angestellten Lehrpersonen werden auseinanderdriften. Damit droht ein Rückschritt in anstellungsrechtlich längst vergangen geglaubte Zeiten.

Wie bereits den Medien zu entnehmen war, ist entgegen der Beteuerungen der Regierung juristisch nicht abschliessend geklärt, ob es überhaupt rechtens ist, die Löhne zu reduzieren, ohne hierfür eine Änderungskündigung auszusprechen. Die ABP geht dieser Frage nach und wird aller Voraussicht nach auch Musterprozesse gegen das Vorgehen der Behörden führen. Überlegen Sie sich jetzt schon, ob Sie sich als Freiwillige(r) für eine solche Klage (deren Kosten natürlich der LVB übernehmen würde) zur Verfügung stellen würden.

Der LVB ist weiterhin daran, von der Regierung eine Kompensation für den wegfallenden Lohnanteil einzufordern. Sollte dies nicht gelingen, werden wir – so Sie uns dabei unterstützen werden – den Druck ein erstes Mal spürbar erhöhen.

Mit freundlichen Grüssen
Ihre LVB-Geschäftsleitung

 

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