Pensionskasse: Ein Erfolg und ein Rückschlag

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Maximale Verzinsung der Pensionskassenguthaben 2017 von 3.0%
Wie Sie über die am 8.12.2017 verschickte Information an alle Angestellten möglicherweise schon erfahren haben, hat die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission der BLPK den Beschluss gefasst, die Guthaben der aktiven (also noch nicht pensionierten) Versicherten im zu Ende gehenden Jahr 2017 mit 3.0% zu verzinsen. Im Durchschnitt über alle aktiven Mitglieder des kantonalen Vorsorgewerks beträgt der diesjährige Zinsgewinn rund 6300 Fr. pro Person.

Nach den enttäuschenden Verzinsungsergebnissen von 2015 und 2016 (die ohne das hartnäckige Verhandeln der Arbeitnehmervertretungen in der Vorsorgekommission allerdings noch deutlich schlechter ausgefallen wären) wurde dieses Jahr die gemäss Reglement der BLPK maximal mögliche Verzinsung beschlossen.

Die durchschnittliche Verzinsung über die drei Jahre seit der Einführung des Beitragsprimats liegt damit erstmals bei den 1.5%, welche modellmässig angenommen werden, wenn auf den Versicherungsausweisen der BLPK die zu erwartende Rente angegeben wird. Die Senkung des technischen Zinssatzes von 3.0% auf 1.75% per 1.1.2018 bewirkt zudem, dass in den kommenden Jahren ein deutlich geringerer Anteil des Ertrags der BLPK für die pensionierten Mitglieder aufgewendet werden muss, womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass auch in zukünftigen Jahren Verzinsungen von 1.5% oder sogar darüber möglich sein werden.

Darüber, wie gross der Einfluss der durchschnittlichen Verzinsung auf Ihre zukünftige Rente ist, können Sie sich mithilfe unseres eigens für unsere Mitglieder programmierten Rentenrechners informieren. Insbesondere für die jüngeren Versicherten ist die durchschnittliche Verzinsung von eminenter Bedeutung für die Höhe ihrer zukünftigen Rente.

Dass auch der Regierungsrat einer Verzinsung mit dem maximal möglichen Zinssatz zugestimmt hat, ist nicht selbstverständlich. Je höher die diesjährige Verzinsung der Sparguthaben ausfällt, desto grösser wird auch die Unterdeckung sein, welche durch die Senkung des technischen Zinssatzes per 1.1.2018 entsteht und welche der Kanton am 31.12.2018 wird beheben müssen – der Regierungsrat selbst beziffert die entsprechende Summe auf 50 Mio. Fr. (verglichen mit einer Nullverzinsung) und spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem Personal.

Die in der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände ABP zusammengeschlossenen Vereine LVB, PVPBL, VPOD und VSG werten das Verzinsungsergebnis auch als ersten Erfolg der Protestveranstaltung vom 8. November, an welcher nebst der ungenügenden Verzinsung der letzten beiden Jahre auch die mangelnde Wertschätzung gegenüber dem Staatspersonal thematisiert wurde. Weitere Zeichen müssen allerdings folgen.

Kein Entgegenkommen bei der Landratsvorlage zur Änderung des Pensionskassendekrets
Ebenfalls heute um 14 Uhr orientierte der Regierungsrat die Medien über die definitive Landratsvorlage zur Änderung des Pensionskassendekrets. Hier blieb ein Bekenntnis der Regierung zu einer generationengerechten und nachhaltigen Lösung, wie die ABP sie vorgeschlagen hat, leider aus. Den in den 1960er Jahren Geborenen mutet sie weiterhin Rentenverluste zu, die sich zusammen mit der Reform von 2015 auf über 20% kumulieren, und mit der künstlichen Anhebung des Umwandlungssatzes auf den mathematisch nicht korrekten Wert von 5.4% will sie noch immer auf eine Lösung setzen, die für die am stärksten Betroffenen nur dann hilfreich wäre, wenn sie auch in 20 Jahren noch in Kraft sein würde, was aber gänzlich unsicher ist, das sie jederzeit vom Landrat per Dekretsänderung aufgehoben werden kann.

Argumentativ bewegt sich der Regierungsrat hierbei auf dünnem Eis. Die Aussage auf S. 26 der LRV („Er [der RR] erachtet zudem die Finanzierung von zusätzlichen Abfederungsmassnahmen, wie sie von der ABP vorgeschlagen wurden, als nicht opportun, zumal er bereits mit der Finanzierung der CHF 329.4 Mio. mittels der Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht zur Behebung der erwarteten Unterdeckung einen wesentlichen Beitrag bei der Bewältigung der Umstellungen im Bereich des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes (Kosten für schrittweise Senkung über 4 Jahre) leistet, ohne die Arbeitnehmenden beizuziehen zu können.”)) blendet zwei wesentliche Fakten aus:

  1. Aufgrund der guten Ertragslage im zu Ende gehenden Jahr sowie der deutlich geringeren Verzinsung der Sparguthaben der Pensionierten im kommenden Jahr ist es mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht erforderlich, die gesamten 329.4 Mio. Fr. der Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht für die Beseitigung der durch die Senkung des technischen Zinssatzes neu entstehenden Unterdeckung des Vorsorgewerks des Kantons einzusetzen. Es muss im Gegenteil davon ausgegangen werden, dass ein substanzieller Anteil der Arbeitgeberbeitragsreserve übrigbleiben wird – womöglich sogar mehr als die von der ABP als einmalige Abfederung geforderten CHF 40.3 Mio.
  2. Unerwähnt bleibt in diesem Zusammenhang auch, dass es sich bei der Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht um eine reine Leihgabe des Kantons an die Arbeitnehmenden handelt, welche der Kanton bei genügendem Deckungsgrad seines Vorsorgewerks ab 2035 zurückholen kann, indem er seine PK-Beiträge an die aktiven Versicherten einstellt und dafür eine Senkung des Deckungsgrads des Vorsorgewerks in Kauf nimmt.

Dem Landrat wird von der Regierung eine finanzielle Beteiligung des Kantons an der Beseitigung der zu erwartenden Unterdeckung suggeriert, die nicht den Tatsachen entspricht. Mit diesem unlauteren Vorgehen stachelt die Regierung den Landrat einmal mehr dazu an, die Kantonsfinanzen noch stärker auf dem Buckel des Staatspersonals zu sanieren.

Wenn die Regierung heute von CHF 329.4 Mio. spricht, die sie – erst noch zu Unrecht! – als Beitrag des Kantons an die Kosten der abermaligen Senkung des technischen Zinssatzes ansieht, so soll sie sich jetzt auch dazu bekennen, diesen Betrag im Jahr 2019 vollumfänglich für die Renten ihrer Angestellten aufzuwenden, wenn zum Auffüllen der Deckungslücke weniger Geld benötigt werden sollte. Sie könnte damit zumindest einen Anteil an die von der ABP zu Recht geforderte Abmilderung der auf unserem Rentenrechner sofort ersichtlichen Generationenungerechtigkeit leisten, die mit der BLPK-Reform 2015 Einzug gehalten hat und sich nun noch einmal verschärft.

Weiterhin zweifelt die ABP zudem die Nachhaltigkeit einer Regelung an, in welcher der Umwandlungssatz nicht mathematisch korrekt aus dem technischen Zinssatz und der Lebenserwartung berechnet wird, sondern durch Umlagebeiträge künstlich erhöht wird. Das modellmässige Leistungsziel von 60% des letzten Lohns muss langfristig über höhere Beiträge gesichert werden – und nicht über ein Versprechen, das in 20 oder 30 Jahren eingelöst werden müsste, durch den Landrat aber jederzeit gebrochen werden kann.

In diesem Zusammenhang weist die ABP auch noch einmal darauf hin, dass es aufgrund des Wegfalls des einseitigen (nämlich nur vom Arbeitgeber finanzierten) Umlagebeitrags langfristig für den Kanton sogar günstiger wäre, das modellmässige Leistungsziel von 60% mit einem mathematisch korrekten Umwandlungssatz und beidseitig höheren Sparbeiträgen zu erreichen.

Fazit: Der Druck auf Regierung und Landrat muss hoch bleiben oder gar weiter steigen
Der Stille Protest im Landrat und die Protestkundgebung am 8. November sind klare Zeichen der wachsenden Unzufriedenheit des Staatspersonals mit der Politik von Landrat und Regierung. Kein Landrat und kein Regierungsrat kann heute noch behaupten, davon nichts mitbekommen zu haben. Wenn die Politikerinnen und Politiker unseres Kantons daraus aber keine oder nur marginale Konsequenzen ziehen wollen, werden wir den Druck nochmals erhöhen müssen. Über mögliche Schritte und Massnahmen beraten wir aktuell intensiv mit unseren Partnerverbänden der ABP.

Mit dem Entscheid über den Ausgleich der Teuerung steht bereits am kommenden Mittwoch, dem 13. Dezember, die nächste Nagelprobe im Landrat an. Schon jetzt rufen einzelne Mitglieder vehement nach einem Streik. Sollten in naher Zukunft weitere Ernüchterungen folgen, werden wir unsere Mitglieder direkt anfragen: Wie weit sind Sie bereit zu gehen, um gegen die Negativspirale hinsichtlich unserer Anstellungsbedingungen anzukämpfen?

 

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