Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Personalverbände
Gemäss Personalgesetz bilden diejenigen Personalverbände mit mindestens 250 diesem Gesetz unterstellten Mitgliedern eine Arbeitsgemeinschaft, die sich selbst konstituiert.
Die Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände setzt sich aus folgenden vier Verbänden zusammen:
Sie trifft sich ca. einmal im Monat zu einer gemeinsamen Sitzung, und zusätzlich vierteljährlich mit der Spitze der Finanz- und Kirchendirektion FKD.