Austritt / Pensionierung
Austritt
Gemäss § 8 Art. 1 der LVB-Statuten kann der Austritt aus dem LVB per 31. Januar oder per 31. Juli erfolgen. Die Austrittserklärung ist der Geschäftsstelle vorgängig zuzustellen. Verwenden Sie dafür bitte das Formular auf dieser Seite.
Der Austritt aus dem LVB ist automatisch mit einem Austritt aus dem LCH verbunden (und umgekehrt).
Pensionierung: Beitragsfreier Verbleib im LVB möglich!
Lehrerinnen und Lehrer, die pensioniert werden, können beitragsfrei LVB-Mitglied bleiben und profitieren weiterhin von allen Sonderangeboten des LVB und LCH. Zudem bietet der LVB seinen pensionierten Mitgliedern ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm an. Auch Ihre Pensionierung können Sie über das Formular auf dieser Seite melden.